Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 30.06.2016 - L 2 AS 260/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,22467
LSG Sachsen-Anhalt, 30.06.2016 - L 2 AS 260/15 (https://dejure.org/2016,22467)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30.06.2016 - L 2 AS 260/15 (https://dejure.org/2016,22467)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30. Juni 2016 - L 2 AS 260/15 (https://dejure.org/2016,22467)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,22467) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 7 Abs 4 S 1 Alt 1 SGB 2, § 7 Abs 4 S 2 SGB 2, § 7 Abs 4 S 3 Nr 1 SGB 2, § 455 Abs 4 StPO, § 65 StVollzG
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss wegen Unterbringung in einer Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung - Haftunterbrechung wegen stationärer Behandlung im Krankenhaus - Rückausnahme - Prognoseentscheidung - keine ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bei Aufenthalt des Leistungsbegehrenden in einem Krankenhaus während der Haftunterbrechung; Sozialrechtliche Anforderungen an den Begriff der stationären Einrichtung; Rückausnahme zum Leistungsausschluss; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Krankenhausaufenthalt; stationäre Krankenbehandlung; Notfall; Prognose; Rückausnahme; Prognoseentscheidung; Wechsel des Leistungssystems; Haftunterbrechung; Leistungsausschluss; Freiheitsstrafe; Existenzsicherungssysteme; Leistungsausschluss; Strafunterbrechung; ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 744
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 12.11.2015 - B 14 AS 6/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei Unterbringung in

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.06.2016 - L 2 AS 260/15
    Dies folge nunmehr auch aus dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 12. November 2015 zum Aktenzeichen B 14 AS 6/15 R.

    Denn eine Alg II ablehnende Entscheidung würde nicht zugleich eine Leistungspflicht des Sozialhilfeträgers begründen (vgl. BSG, Urteil vom 12. November 2015 - B 14 AS 6/15 R -, SozR 4-4200 § 7 Nr. 45).

    Denn sonst liefe die Rückausnahme zu § 7 Abs. 4 Satz 1 SGB II ins Leere (vgl. BSG, Urteil vom 12. November 2015 - B 14 AS 6/15 R -, SozR 4-4200 § 7 Nr. 45).

    Ob ein Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 4 Satz 1 SGB II wegen Krankenhausunterbringung besteht oder dieser aufgrund der Rückausnahme nach § 7 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 SGB II deshalb nicht eingreift, weil die Unterbringung eine Krankenhausversorgung von voraussichtlich weniger als sechs Monaten Dauer betrifft, beurteilt sich allein nach den Umständen bei der Aufnahme in das Krankenhaus und nicht nach den Umständen bei der Beantragung von Leistungen (vgl. zum Folgenden BSG, Urteil vom 2. Dezember 2014 - B 14 AS 66/13 R -, SozR 4-4200 § 7 Nr. 42 Rn. 16 ff.; BSG, Urteil vom 12. November 2015 - B 14 AS 6/15 R -, SozR 4-4200 § 7 Nr. 45).

    Eine "rückschauende" Prognose, in die Zeiten einer vorangegangenen anderweitigen Unterbringung einbezogen werden, war im Zeitpunkt der Aufnahme zur Krankenhausunterbringung nicht anzustellen (BSG, Urteil vom 12. November 2015 - B 14 AS 6/15 R -, SozR 4-4200 § 7 Nr. 45 Rn. 17).

    In den Blick zu nehmen ist deshalb bei der am Zeitpunkt der Aufnahme einer SGB II-Leistungen begehrenden Person in das Krankenhaus auszurichtenden Prognoseentscheidung, ob die betreffende Person sich schon vor dieser Aufnahme im Leistungssystem des SGB XII befand, ob sich also die Frage der Vermeidung eines Wechsels zwischen den existenzsichernden Leistungssystemen überhaupt stellt (vgl. BSG, Urteil vom 12. November 2015 - B 14 AS 6/15 R -, SozR 4-4200 § 7 Nr. 45).

    Nur so wird, wie vom Gesetz beabsichtigt, ein ggf. nur kurzzeitiger Wechsel zwischen den Leistungssystemen vermieden (vgl. BSG, Urteil vom 12. November 2015 - B 14 AS 6/15 R -, SozR 4-4200 § 7 Nr. 45 Rn. 17).

    Da es um die Vermeidung eines Wechsels zwischen den Leistungssystemen geht, ist es sowohl genügend als auch erforderlich, dass solche Leistungen nach dem SGB XII bezogen wurden (vgl. BSG, Urteil vom 12. November 2015 - B 14 AS 6/15 R -, SozR 4-4200 § 7 Nr. 45 Rn. 17).

  • BSG, 02.12.2014 - B 14 AS 66/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei Unterbringung in

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.06.2016 - L 2 AS 260/15
    Ob ein Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 4 Satz 1 SGB II wegen Krankenhausunterbringung besteht oder dieser aufgrund der Rückausnahme nach § 7 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 SGB II deshalb nicht eingreift, weil die Unterbringung eine Krankenhausversorgung von voraussichtlich weniger als sechs Monaten Dauer betrifft, beurteilt sich allein nach den Umständen bei der Aufnahme in das Krankenhaus und nicht nach den Umständen bei der Beantragung von Leistungen (vgl. zum Folgenden BSG, Urteil vom 2. Dezember 2014 - B 14 AS 66/13 R -, SozR 4-4200 § 7 Nr. 42 Rn. 16 ff.; BSG, Urteil vom 12. November 2015 - B 14 AS 6/15 R -, SozR 4-4200 § 7 Nr. 45).

    Die Rückausnahme des § 7 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 SGB II zum Grundsatz des § 7 Abs. 4 Satz 1 SGB II bezweckt die klare Abgrenzung der Existenzsicherungssysteme des SGB II und des SGB XII und will einen Wechsel aus dem Leistungssystem des SGB II in das des SGB XII bei einer nur absehbar kurzzeitigen Krankenhausunterbringung vermeiden (vgl. BT-Drucks 16/1410 S 20; BSG, Urteil vom 2. Dezember 2014 - B 14 AS 66/13 R -, SozR 4-4200 § 7 Nr. 42 Rn. 18).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2015 - L 15 SO 103/12

    Sicherungsverwahrung - Abstandsgebot - Nachranggrundsatz - zumutbare Arbeit

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.06.2016 - L 2 AS 260/15
    Dafür, dass er während dieser anschließenden Zeit auch Leistungen nach dem SGB XII anstrebte (zur grundsätzlich bestehenden Möglichkeit des Bezugs solcher Leistungen LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. September 2015 - L 15 SO 103/12 -, juris), war nichts ersichtlich.
  • BSG, 05.06.2014 - B 4 AS 32/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.06.2016 - L 2 AS 260/15
    Der Aufenthalt des Klägers im Universitätsklinikum ist ungeachtet der vom BSG aufgestellten Anforderungen an den Begriff der Unterbringung in einer stationären Einrichtung in § 7 Abs. 4 Satz 1 SGB II (vgl. BSG, Urteil vom 5. Juni 2014 - B 4 AS 32/13 R -, BSGE 116, 112 Rn. 24 ff.; BSG, Urteil vom 2. Dezember 2014 - B 14 AS 35/13 R -, juris Rn. 20 ff.) nach der Regelungssystematik des § 7 Abs. 4 SGB II als Unterbringung schon deshalb anzusehen, weil die Klinik ein Krankenhaus i.S.v. § 7 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 SGB II ist und ein Krankenhaus die Anforderungen an den Begriff der stationären Einrichtung notwendig erfüllt.
  • BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 42/08 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld - Erwerbsfähigkeit trotz

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.06.2016 - L 2 AS 260/15
    Der Kläger erfüllte die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3 und 4 SGB II (Alter, Hilfebedürftigkeit und gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland) und war auch erwerbsfähig i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II. Erwerbsfähig ist gem. § 8 Abs. 1 SGB II, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit (gemeint ist "auf nicht absehbare Zeit" (BSG, Urteil vom 21. Dezember 2009 - B 14 AS 42/08 R -, BSGE 105, 201; Blüggel in Eicher, SGB 11, 3. Auflage 2013, § 8 Rn. 30)) außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
  • BSG, 02.12.2014 - B 14 AS 35/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Geltendmachung von Leistungen für Unterkunft und

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.06.2016 - L 2 AS 260/15
    Der Aufenthalt des Klägers im Universitätsklinikum ist ungeachtet der vom BSG aufgestellten Anforderungen an den Begriff der Unterbringung in einer stationären Einrichtung in § 7 Abs. 4 Satz 1 SGB II (vgl. BSG, Urteil vom 5. Juni 2014 - B 4 AS 32/13 R -, BSGE 116, 112 Rn. 24 ff.; BSG, Urteil vom 2. Dezember 2014 - B 14 AS 35/13 R -, juris Rn. 20 ff.) nach der Regelungssystematik des § 7 Abs. 4 SGB II als Unterbringung schon deshalb anzusehen, weil die Klinik ein Krankenhaus i.S.v. § 7 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 SGB II ist und ein Krankenhaus die Anforderungen an den Begriff der stationären Einrichtung notwendig erfüllt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2019 - L 11 AS 474/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende für die Zeit einer Haftunterbrechung; Keine

    Vielmehr sind die Ausschlussgründe nach § 7 Abs. 4 Satz 1 bzw. § 7 Abs. 4 Satz 2 SGB II jeweils getrennt zu betrachten (vgl. BSG, Urteil vom 12. November 2015 - B 14 AS 6/15 R -, SozR 4-4200 § 7 Nr. 45, Rn 17; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. Juni 2016 - L 2 AS 260/15 -, Rn 34ff. - zitiert nach juris; veröffentlicht u.a. in: ZFSH/SGB 2016, 558; Breithaupt 2017, 70).

    Dementsprechend unterfiel der Kläger als gemäß § 455 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 StPO zumindest vorübergehend aus der Haft Entlassener nicht mehr dem Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 4 Satz 2 SGB II (ebenso: LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. Juni 2016, a.a.O.; Leopold in: jurisPK-SGB 11, 4.

    Einem Anspruch des Klägers auf Leistungen nach dem SGB II steht auch nicht entgegen, dass bei Beziehern von Leistungen nach dem SGB XII (d.h. u.a. bei Strafgefangenen, die in entsprechender Anwendung des § 27b Abs. 2 SGB XII einen Barbetrag zur persönlichen Verfügung beziehen, vgl. zu diesem Anspruch: BSG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - B 8 SO 16/16 R -, SozR 4-3500 § 27b Nr. 1) bei nur kurzzeitigen Krankenhausaufenthalten ein Wechsel zwischen den Leistungssystemen des SGB XII und des SGB II möglichst vermieden werden soll (vgl. hierzu etwa: BSG, Urteil vom 12. November 2015 - B 14 AS 6/15 R -, SozR 4-4200 § 7 Nr. 45; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. Juni 2016, a.a.O.).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.05.2019 - L 2 AS 89/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - endgültige Entscheidung nach vorläufiger

    In dem betreffenden Verfahren hatte der Beklagte gegen eine Entscheidung des Senats vom 30. Juni 2016, Az. L 2 AS 260/15, mit dem dieser einen vergleichbaren Fall zugunsten des dortigen Klägers entschieden hat, Revision eingelegt.

    Der im Verfahren L 2 AS 260/15 geäußerten Rechtsauffassung des Senats könne er sich nach wie vor nicht anschließen.

    Nur bei einer Unterbringung von voraussichtlich mindestens sechs Monaten Dauer soll der Ausschluss von Leistungen nach dem SGB II von Beginn an eingreifen und damit verbunden ggf. ein Wechsel in das Leistungssystem des SGB XII stattfinden (so auch schon das Urteil des Senats vom 30. Juni 2016, Az: L 2 AS 260/15).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2019 - L 21 AS 2118/18

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II

    Die Leistungserbringung erfolgt hier nicht in der Einrichtung, eine Unterbringung dort gibt es nicht mehr (einen Leistungsausschluss bei dem sog. Probewohnen ebenfalls verneinend LSG Bayern, 17.9.2014 - L 16 AS 813/13 -, Rn. 35 ff.; LSG Niedersachsen-Bremen, 24.3.2015 - L 7 AS 1504/13 -, Rn. 22; für die Haftunterbrechung LSG Sachsen-Anhalt, 30.6.2016 - L 2 AS 260/15 -, Rn. 32, allerdings unter Verweis auf die Ausführungen in dem Urteil erster Instanz, welches nicht veröffentlicht ist; alles juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.05.2023 - L 2 AS 128/23

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Versagung wegen fehlender Mitwirkung -

    Eine Versagungsentscheidung erledigt sich im Fall der nachfolgenden Bewilligung (Landessozialgericht [LSG] B.-B., Urteil vom 19. Mai 2022 - L 19 AS 1242/21 - juris Rn. 22) oder auch im Fall der nachfolgenden Leistungsablehnung (vgl. Senatsurteil vom 30. Juni 2016 - L 2 AS 260/15 - juris Rn. 44).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht